IN DER ERWÄGUNG, dass Partei A und ihre verbundenen Unternehmen Entwickler, Hersteller und Kundendienstanbieter von Solarprodukten und Elektronikprodukten der ACOPOWER-Marken sind und Partei A der Gründer des ACOPOWER-Partnerprogramms ist; IN DER ERWÄGUNG, dass Partei B bereit ist, gemäß dieser Vereinbarung ACOPOWER-Partner zu werden und das in dieser Vereinbarung angegebene Produkt zu bewerben; NOCH HEUTE haben die Parteien diese Vereinbarung durch freundschaftliche Verhandlungen im Einklang mit den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und des gegenseitigen Nutzens geschlossen und vereinbaren Folgendes:
Ⅰ. Definitionen
Sofern hierin nichts anderes vereinbart oder vorgeschrieben ist, haben die folgenden Begriffe in dieser Vereinbarung die folgende Bedeutung:
Partei A: ACOPOWER Baiwang Technology Company Limited, zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen, darunter unter anderem SZ ACOPOWER Ronin Technology Company Limited, iFlight Technology Company Limited, HK ACOPOWER Ronin Technology Company Limited, ACOPOWER Europe BV usw.;
Partei B: Sie, bezieht sich auf die Mitglieder, die freiwillig dem ACOPOWER-Partnerprogramm beitreten und sich bereit erklären, ACOPOWER-Produkte gemäß dieser Vereinbarung zu bewerben;
ACOPOWER-Partnerprogramm: eine Mitgliederorganisation, die ACOPOWER-Produkte bewirbt und gemäß dieser Vereinbarung Provisionen erhält;
ACOPOWER-Partner: bezieht sich auf alle Mitglieder des ACOPOWER-Partnerprogramms, die die Dienste des ACOPOWER-Partnerprogramms für Werbezwecke nutzen, sowie auf alle anderen Partner, die diese ACOPOWER anerkennen und sich zu deren Einhaltung verpflichten Regeln des Partnerprogramms in sonstiger Weise;
ACOPOWER-Guthaben: ist die virtuelle Währung, die im offiziellen ACOPOWER-Onlineshop als Währung verwendet werden kann und deren Grundeinheit einen Wert von 1 USD hat;
Produkt: bezieht sich auf die Ausrüstung und die Hauptkomponenten, die im Online-Einkaufszentrum der ACOPOWER-Website vermarktet werden;
Vereinbarung: bezieht sich auf diese Vereinbarung, einschließlich aller Anhänge und aller anderen von den Parteien bestätigten schriftlichen Dokumente im Zusammenhang mit der Werbebeziehung zwischen den Parteien;
Anhänge: bezieht sich auf die dieser Vereinbarung beigefügten Dokumente, die zusammen mit dem darin enthaltenen Text eine vollständige Vereinbarung darstellen.
Ⅱ. Rechte und Pflichten
1) Partei A ist für die Entwicklung, Produktion und das Qualitätsmanagement der Produkte verantwortlich;
2) Als ACOPOWER-Partner darf Partei B nur für das Produkt werben; Partei B darf Partei A unter keinen Umständen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung oder Genehmigung von Partei A vertreten.
3. Partei B gewährleistet die Rechtmäßigkeit ihrer Werbemaßnahmen, einschließlich der Form und des Inhalts. Der Werbekanal/die Werbeaktion darf Folgendes nicht umfassen:(1) Alle Inhalte, die gemäß den Grundprinzipien der Verfassung der Volksrepublik China als anstößig eingestuft werden;
(2) Alle Inhalte, die die nationale Sicherheit gefährden, Staatsgeheimnisse verbreiten, die Staatsmacht schwächen oder die nationale Einheit stören;
(3) Alle Inhalte, die der Ehre und/oder den Interessen des Staates schaden;
(4) Alle Inhalte, die rassistische Vorurteile schüren, Rassendiskriminierung fördern oder die Rassenharmonie stören;
(5) Alle Inhalte, die eine Rasse diskriminieren oder sich gegen eine Person, Einheit oder Organisation richten;
(6) Alle Inhalte, die im Widerspruch zur Religionspolitik des Staates stehen; Förderung jeglicher Häresie oder abergläubischen Glaubens;
(7) Alle Inhalte, die Gerüchte verbreiten, die soziale Ordnung stören oder die soziale Stabilität beeinträchtigen;
(8) Alle Inhalte, die Obszönität, Pornografie, Gewalt, Tötung, Terrorismus oder die Anstiftung zu Straftaten darstellen;
(9) Alle Inhalte, die Beleidigungen oder Verleumdungen enthalten, die sich gegen eine oder mehrere Personen richten oder die äußerst blasphemisch oder beleidigend sind;
(10) Alle Inhalte, die auf illegale oder unrechtmäßige Weise erlangt wurden;
(11) Alle Inhalte im Zusammenhang mit Glücksspiel oder Casino;
(12) Alle Inhalte im Zusammenhang mit illegalen Drogen oder Drogenutensilien;
(13) Jeglicher Inhalt, der verschreibungspflichtige Medikamente verkauft oder bewirbt;
(14) Alle Inhalte, die Tabak verkaufen oder damit in Zusammenhang stehen;
(15) Alle Inhalte, die Waffen oder Munition verkaufen (z. B. Waffen, Waffenteile, Kampfmesser und/oder Elektroschocker);
(16) Alle Inhalte, die Nachahmungen von Markenprodukten oder gefälschten Produkten verkaufen;
(17) Alle Inhalte, die Semesterberichte oder studentische Abschlussarbeiten verkaufen oder vertreiben;
(18) Alle Inhalte, die die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzen oder im Verdacht stehen, diese zu verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Marken und Urheberrechte;
(19) Alle Inhalte, die Geschäftsgeheimnisse anderer gefährden;
(20) Alle Inhalte, die die Website eines Dritten in irgendeiner Weise missbrauchen oder falsch darstellen;
(21) Jeglicher Inhalt, der einen oder mehrere Betrugsfälle bewirbt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Werbung für „schnell reich werden“ usw.);
(22) Alle Inhalte, die gegen Gesetze oder Verwaltungsvorschriften verstoßen oder durch diese verboten sind; die für illegale Aktivitäten werben oder die gesetzlichen Rechte Dritter verletzen.
4. Partei B stimmt zu und verpflichtet sich, Werbeaktivitäten gemäß den Anforderungen von Partei A durchzuführen und darf die folgenden Werbemethoden nicht anwenden:
(1) Werbung in Form von Spam-Nachrichten im Forum-/Post-Kommentarbereich oder einem Kommentarbereich auf einer Webseite und/oder durch das Versenden von Spam- oder Textnachrichten;
(2) Werbung durch Click-to-Pay-Werbung zu machen;
(3) Werbung über Suchmaschinenmarketingkanäle zu machen, zu denen unter anderem Google, Yahoo, Bing usw. gehören;
(4) durch einen „Sprunglink“ zu werben, der sich auf eine Zwischenwebsite oder eine Webseite bezieht, die direkt zur offiziellen Website von ACOPOWER führt, ohne dass ein anderer Klicklink erforderlich ist;
(5) Werbung durch die Methoden der Barrückgabe, der Bündelung mit anderen Produkten, des Wiederverkaufs zu extrem niedrigen Kosten oder anderer Formen verschleierter Rabatte.
5. Die kreative Arbeit, die Partei B außerhalb der Website von Partei A produziert, wird Partei B und nur Partei B zugeschrieben; Solche Inhalte repräsentieren in keiner Weise Partei A. Sollten Bilder, Wörter, Musik usw. die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen oder einen sonstigen Schaden verursachen, trägt Partei B alle daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.
6. Wenn Partei B Partei A aufgrund von Fahrlässigkeit oder Verschulden während der Werbeaktivität in irgendeiner Weise nachteilig beeinflusst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, (1) Schädigung des Rufs, des Images oder des Markenrufs von Partei A, (2) Anstiftung zu Beschwerden (3) die Auslösung einer Klage durch einen Dritten oder (4) die Verbreitung vertraulicher Informationen von Partei A, muss Partei B alle angemessenen Entschädigungen an Partei A zahlen.
7. Partei B erhält eine Provision unter der Bedingung, dass Partei B ACOPOWER-Produkte gemäß dieser Vereinbarung bewirbt.
1) Grundprinzipien für die Berechnung von Provisionen: Die Provision wird auf der Grundlage des tatsächlichen Preises berechnet, den Kunden für alle ACOPOWER-Produkte zahlen (ohne Versandkosten). Die Provision wird nur auf Basis dieses Preises gezahlt. Beauftragt ACOPOWER einen Dritten mit der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber dem Kunden (z. B. „Lieferung“, „Hausservice“ usw.), werden diese Servicegebühren nicht als Teil des Kaufpreises für die Berechnung einer etwaigen Provision berücksichtigt.
2) So verdienen Sie Provision: ACOPOWER-Partner können Produktlinks (im Folgenden „Links“) über die ACOPOWER-Partnerprogramme von ACOPower.com erhalten und diese in sozialen Medien teilen. Wenn Kunden auf diese Links zu store.ACOPower.com klicken und Produkte über diese Empfehlungslinks kaufen, erhält der ACOPOWER-Partner eine Provision gemäß dem vom ACOPOWER-Partnerprogramm festgelegten Provisionssatz. Wenn der Kunde den Browser oder die mobile App nicht schließt (einfach die „Home“-Taste auf dem Telefon drückt) und sich innerhalb von 30 Tagen (gerechnet ab der ersten Anmeldung) über denselben Browser oder die gleiche mobile App beim ACOPOWER-Onlineshop anmeldet, ACOPOWER-Partner können weiterhin ACOPOWER-Credits als Provision gemäß dem vom ACOPOWER-Partnerprogramm festgelegten Provisionssatz erhalten.
3) ACOPOWER-Partner können ihren ACOPOWER-Guthabendatensatz auf der Seite „Mein Konto“ überprüfen. ACOPOWER-Guthaben kann nicht gegen Bargeld eingelöst oder auf die Konten anderer ACOPOWER-Partner übertragen werden. Ein ACOPOWER-Partner kann ACOPOWER-Guthaben für einen Einkauf im ACOPOWER-Onlineshop verwenden, indem er an der Kasse die Anzahl der zu verwendenden ACOPOWER-Guthaben eingibt. ACOPOWER-Partner können andere Zahlungsmethoden wählen, wenn das ACOPOWER-Guthaben nicht ausreicht, um den gesamten Kauf abzudecken (Versandkosten können nicht durch ACOPOWER-Guthaben abgedeckt werden).
4)Wenn der Kunde den ACOPOWER-Onlineshop besucht und qualifizierte Produkte kauft, nachdem er Links geöffnet hat, die von mehr als einem ACOPOWER-Partner gesendet wurden, erhält nur der ACOPOWER-Partner des Links, auf den der Kunde zuletzt geklickt hat, eine Provision.
5) Abrechnungsdatum der Provision: Der Zeitpunkt, zu dem die Provision an das ACOPOWER-Partnerunternehmen gezahlt wird, ist wie folgt:
A. Der ACOPOWER-Partner erhält 15 Tage nach Bestätigung des Erhalts durch den Kunden eine Provision in Form von ACOPOWER-Credits, sofern in diesem Zeitraum keine Rückerstattung beantragt wird.
B. Wenn ein schwerwiegender Vorfall oder höhere Gewalt Auswirkungen auf das Datum der Provisionszahlung haben, hat ACOPOWER das Recht, das Zahlungsdatum zu ändern und wird die ACOPOWER-Partner im Voraus informieren.
6) Für den Währungsumtausch bezieht sich ACOPOWER auf den Wechselkurs des Monats, der von der People's Bank of China oder anderen verbundenen Finanzinstituten festgelegt wird. Der von ACOPOWER verwendete Wechselkurs ändert sich regelmäßig. ACOPOWER kann den Wechselkurs direkt verwenden, ohne Sie darüber zu informieren. Er kann vom aktuellen Wechselkurs auf dem Markt abweichen.
7) Wenn Partei B und/oder der Endbenutzer, der das ACOPOWER-Produkt über den Aktionslink von Partei B kauft, andere Gutscheine als Bildungsgutscheine verwenden möchte, erhält Partei B nicht die im Rahmen dieser Vereinbarung vereinbarte Provision.
8) Rückerstattung: Wenn der Kunde eine Rückerstattung beantragt und diese erfolgreich zurückerstattet wird, i) bevor der Kunde den Empfang bestätigt, oder ii) innerhalb von 15 Tagen, nachdem der Kunde den Empfang bestätigt hat, zieht ACOPOWER die Provision entsprechend dem beantragten Rückerstattungsbetrag von der zuvor vollständig zu zahlenden Provision ab tatsächlich zahlender ACOPOWER-Partner.
9) Betrug: Wenn das Werbeverhalten einer Partei B gegen relevante Vorschriften verstößt oder nach dem Ermessen von ACOPOWER als Verstoß gegen die ACOPOWER-Richtlinien anerkannt wird, hat ACOPOWER das Recht, jegliche Provision zurückzuziehen, die Partei B in diesem Monat und/oder zuvor erhalten hat von denen ein solches Verhalten auftritt. Hat ACOPOWER Partei B keine Provision gewährt, behält sich ACOPOWER das Recht vor, die Zahlung nicht zu leisten. Wenn Partei B mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, muss Partei B Beweise vorlegen, zu denen unter anderem die URL und Website-Screenshots des Werbelinks gehören. Partei A behält sich das Recht vor, eine endgültige Entscheidung zu treffen.
8. Produktpreis
1) Partei A kann den Einzelhandelspreis des Produkts nach eigenem Ermessen festlegen, und Partei B bewirbt das Produkt zu dem im Online-Shop der offiziellen Website von ACOPOWER angebotenen Preis und/oder zu einem anderen Preis separat
2) Hinsichtlich des oben angebotenen Einzelhandelspreises stimmt Partei A zu, dass dieser für alle ACOPOWER-Partner gleich ist;
3) Partei A kann nach eigenem Ermessen den Einzelhandelspreis von Produkten im Zusammenhang mit den Werbelinks anpassen, indem sie Partei B schriftlich darüber informiert. Sofern Partei A nicht schriftlich zugestimmt hat, verstößt der von Partei B beworbene Einzelhandelspreis nicht gegen die allgemeine Preispolitik von Partei A;
4) Wenn Partei B der Meinung ist, dass der Einzelhandelspreis des Produkts nicht angemessen ist, kann sie Partei A schriftlich darüber informieren und Partei A entscheidet, ob der Einzelhandelspreis innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Anfrage von Partei B angepasst werden soll.
Ⅲ. Rechte an geistigem Eigentum
1.Partei B darf keine Namen oder Domänennamen registrieren oder deren Registrierung beantragen, die die Marke von ACOPOWER enthalten (der Name kann ohne Einschränkung den Firmennamen von Partei B (vollständiger Name oder Kurzname), den Namen des Werbekanals usw. und die Domäne umfassen). „Name“ bezieht sich auf den Domänennamen aller Websites von Partei B (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Werbekanal); Darüber hinaus dürfen der Name und der Domainname der Partei B nicht unter die folgenden Umstände fallen:
(1) Verwenden Sie einen Namen oder Domainnamen, der ACOPOWER oder die Marke von ACOPOWER enthält oder bei Verbrauchern zu Missverständnissen führen könnte.
(2) Verwenden Sie jeden Namen oder Domänennamen, der eine bestimmte Beziehung zu ACOPOWER und/oder seinem Management darstellen oder andeuten soll (z. B. Beteiligungs-/Kontrollverhältnis, Joint Venture/Partnerschaft, zwischenmenschliche Beziehung, Agentur-, Gewerkschafts- oder strategische Kooperationsbeziehung). ;
Hauptmerkmale: z. B. Übernahme eines beliebigen Domainnamens, Namens oder deren Zusammensetzung, der sich auf ACOPOWER und/oder sein Management bezieht oder diesem ähnlich ist;
zB solarACOPower.com, acosolar.com, ACOPowerenergy.com
(3) keinen Namen oder Domänennamen zu verwenden, der ACOPOWER oder die ACOPOWER-Website und/oder deren Verwaltung böswillig beleidigt;
(4) Verwenden Sie jeden Namen oder Domänennamen, der leicht zu Streitigkeiten führen kann.
(5) Verwenden Sie Namen oder Domainnamen, die den Rechten und Interessen der Kunden schaden, die Benutzererfahrung der Kunden beeinträchtigen, den Kooperationsauftrag des ACOPOWER-Partnerprogramms stören oder negative Auswirkungen auf ACOPOWER oder die Produkte von ACOPOWER oder die relevante Marke haben oder geben könnten zu unlauterem Wettbewerb gegenüber ACOPOWER führen oder die gesetzlichen Rechte und Interessen von ACOPOWER verletzen.
2. Partei B darf während der Werbemaßnahmen nicht die Rechte und/oder Interessen Dritter verletzen; andernfalls übernimmt Partei B die gesamte Verantwortung.
1) Laufzeit, Überarbeitung und Beendigung dieser Vereinbarung. Partei A kann nach eigenem Ermessen die Regeln (einschließlich Provisionssätze) auf der Grundlage der Geschäftsentwicklung überarbeiten und gibt dies auf der Website des ACOPOWER-Partnerprogramms (affiliate.acopower.com) bekannt , das Gleiche wie unten) oder die Partei B auf andere Weise benachrichtigen, und Partei B überprüft die überarbeiteten Regeln zeitnah. Wenn Partei B die Änderung nicht akzeptiert, muss sie die Nutzung der Dienste des ACOPOWER-Partnerprogramms einstellen; Falls Partei B weiterhin die Dienste des ACOPOWER-Partnerprogramms nutzt, gelten die geänderten Regeln als akzeptiert.
2) Wenn Partei B einen Vorschlag zur Überarbeitung dieser Vereinbarung hat, benachrichtigt sie Partei A schriftlich, damit die Parteien verhandeln können.
3) Wenn eine Partei während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung einen der folgenden wesentlichen Verstöße gegen diese Vereinbarung nicht innerhalb von 3 Tagen behebt, kann die andere Partei die verletzende Partei schriftlich benachrichtigen, um die Vereinbarung zu kündigen und Schadensersatz für relevante Verluste zu verlangen:
A. Machen Sie falsche Versprechungen oder geben Sie falsche Informationen in Bezug auf die Werbebeziehung an.
B. Partei B verstößt gegen die Vereinbarung und bewirbt das Produkt mit einem verdeckten Preisnachlass. oder Partei B führt nach Meinung von Partei A eine rechtswidrige Werbung durch;
C. Eine Partei verzögert sich bei der Zahlung einer für diese Vereinbarung relevanten Gebühr.
Ⅴ. Verschiedenes
1. Vertrauliche Informationen
1) Partei B wird ihr Bestes tun, um die geistigen Eigentumsrechte von Partei A zu schützen, und darf kein Produkt von Partei A entschlüsseln, zurückentwickeln oder kopieren oder das Produkt von Partei A an Dritte übertragen; und Partei B verspricht, die Produkte in keiner Weise zu entschlüsseln;
2) Bevor vertrauliche Informationen von Partei A, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, rechtmäßig offengelegt werden, darf Partei B keine vertraulichen Informationen von Partei A preisgeben, die aufgrund dieser Vereinbarung bekannt werden, oder diese vertraulichen Informationen über den Rahmen dieser Vereinbarung hinaus verwenden.
2. Gültigkeit dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung ist für die Parteien bindend, sobald sie unterzeichnet ist.
3. Streitbeilegung
1) Die Auslegung, Durchführung und Streitbeilegung dieser Vereinbarung unterliegen dem Recht der Volksrepublik China.
2) Alle Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung dieser Vereinbarung ergeben, werden von den Parteien durch freundschaftliche Verhandlungen gelöst. Sollte eine solche Verhandlung scheitern, kann jede Partei eine Klage beim zuständigen Gericht im Bezirk Nanshan, Stadt Shenzhen, einreichen. Sofern im rechtskräftigen Urteil nicht ausdrücklich festgelegt, sind sowohl die Gerichtsgebühr als auch die Anwaltsgebühr von der unterlegenen Partei zu tragen.
3) Während der Streitbeilegung bleiben alle für die Streitigkeit irrelevanten Klauseln in Kraft.
4) Partei A behält sich das Recht zur Auslegung dieser Vereinbarung vor.
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